2. Symphonie


(Titelblatt zu op. 61, D-Zsch; Archiv-Nr.: 77–D1)

Vier Jahre nach dem sogenannten „Symphoniejahr“ begann Robert Schumann am 12. Dezember 1845 mit der Skizzierung seiner C-Dur Symphonie op. 61. Bis zur Fertigstellung der handschriftlichen Partitur dauerte es noch bis zum 19. Oktober 1846; bis zum Erscheinen der vom Komponisten überwachten Originalausgabe der Partitur und der Orchesterstimmen im November 1847 erlebte die Symphonie allerdings noch mehrere Überarbeitungen. Diese wurden maßgeblich durch die ersten beiden Aufführungen veranlasst. Weitere Korrekturen waren die Folge, als der Komponist während eines langen Aufenthaltes in Wien vom November 1846 bis Februar 1847 mit der Hilfe des Kopisten Joseph Netzer begann, die Partitur für den Druck zu redigieren. Die Druckvorbereitung, an der ab März 1847 dann vor allem der Dresdener Kopist Carl Gottschalk durch umfangreiche Abschriften beteiligt war, zog sich bis Ende November 1847 hin und verkomplizierte sich zusätzlich durch eine weitere Aufführung der Symphonie im Juli 1847 in Zwickau, bei der die Streicher aus Druckfahnen spielten und weitere Änderungen vorgenommen wurden.
Die vielschichtige Werkgenese der Symphonie ist über viele Stadien ihrer Entstehung mit Hauptquellen belegt: Für die frühe Werkgenese sind dies vor allem der nahezu vollständige Particellentwurf sowie drei kleinere Skizzen. Diese werden in der Edition erstmals vollständig dokumentiert und ausführlich beschrieben. Dies gilt insbesondere auch für die wichtigste handschriftliche Bezugsquelle des Werkes, die handschriftliche Partitur, die in den ersten drei Sätzen im Autograph Schumanns überliefert ist und im vierten Satz in einer vom Komponisten korrigierten Abschrift Carl Gottschalks vorliegt. Sie war bis 1995 verschollen und konnte früher nur in Form eines unvollständigen Schwarz-Weiß-Mikrofilms herangezogen werden. Die Partitur befindet sich heute wiederum in Privatbesitz, war den Herausgeberinnen aber zugänglich und wurde eingehend untersucht und zu Rate gezogen.
Erstmals konnte auch der 1993 bekannt gewordene Korrekturabzug der Partitur berücksichtigt werden, der die beiden ersten Verlagskorrekturen der Partitur enthält. Als spätes Glied in der Drucklegungskette erlaubt er Rückschlüsse auf letzte vom Komponisten veranlasste Korrekturen für die Originalausgabe der Partitur.
Insofern nimmt sich die Überlieferungsbilanz der Quellen, nach der von den ursprünglich nachweislich vorhanden gewesenen 50 (darunter viele sogenannte „kleine“) Quellen heute nur noch 18 überliefert sind, auf den ersten Blick ungünstiger aus, als es von der Gewichtung der Quellen her der Fall ist. Die Herausgeberinnen haben bei der Arbeit an diesem Band vor allem das wohl nicht mehr existierende Autograph Schumanns zum vierten Satz, das vom Komponisten selbst durch die Abschrift seines Kopisten Gottschalk ersetzt wurde, sowie die verschollenen handschriftlichen Orchesterstimmen vermisst, die als Vergleich bei divergierenden Lesarten sicher hilfreich gewesen wären.
Relevant für die Edition des Notentextes sind in erster Linie drei Quellen: die handschriftlichen Partituren von Schumann und den Kopisten Gottschalk und Netzer, sowie die Originalausgabe der Partitur und der Orchesterstimmen; letztere stellen als autorisierte Fassungen letzter Hand die Hauptquellen dar.