Das Editionsprinzip der RSA basiert auf nur wenigen, dafür aber fundamentalen Grundregeln:
Der Edierte Notentext kann auf einer Quelle („QUELLENEDITION“) oder auf mehreren Quellen („WERKEDITION“) beruhen; auf mehreren Quellen nur dann, wenn sie nicht unterschiedlichenWERKFASSUNGEN (siehe 7.2.4.3 der Richtlinien) zugehören. Die Entscheidung darüber, was eine eigene Werkfassung ist bzw. was nur Varianten ein und derselben Fassung sind, trifft der Herausgeber in Absprache mit der Forschungsstelle. Unterschiedliche Fassungen sind (nur) dann zu erwarten, wenn Schumann nach Kompositionsabschluß und längerer Unterbrechung erneut mit einem Werk befaßt war. Es kann sich hierbei um Erstpublikationen (op. 48, op. 124 etc.) und Neuausgaben (op. 13, op. 39 etc.) handeln, aber auch um Editionen in anderer Ausgabeform (op. 38 Stimmendruck vs. Partiturdruck)
Wird auf der Basis einer Quelle ediert (QUELLENEDITION), so sind alle von dieser Quelle abweichenden Lesarten des Edierten Notentextes als Herausgeberzusätze (siehe 1.1.4) zu kennzeichnen, auch wenn sie in anderen autorisierten Quellen belegt sind. Lesarten aus anderen Quellen können allenfalls zur Bekräftigung der Herausgeberentscheidung herangezogen werden, nicht aber als Beleg für deren Richtigkeit.
Wird auf der Basis mehrerer Quellen ediert (WERKEDITION), so ist über sämtliche Abweichungen zwischen diesen Quellen im Revisionsbericht zu referieren, Übernahmen aus den einzelnen Quellen werden nicht durch diakritische Zeichen (siehe 1.1.4) gekennzeichnet. In der Regel sind Abweichungen abhängiger Quellen nicht im Notentext zu berücksichtigen, es sei denn, es handelt sich um von Schumann selbst stammende oder mutmaßlich auf ihn zurückgehende Veränderungen innerhalb der abhängigen Quelle.
HERAUSGEBERZUSÄTZE werden stets diakritisch gekennzeichnet (in der Regel durch eckige Klammern; verlängerte oder ergänzte Bögen und Taktstriche werden gestrichelt, ist keines von beiden möglich, erfolgt die Kennzeichnung durch *)-Verweis).
KORREKTUREN GEGEN DIE QUELLE(N) werden durch *)-Verweis und Standard-Fußnote *) s. Krit.-Bericht, S. / see Critical Notes, p. gekennzeichnet. Im Revisionsbericht (siehe 7.3) wird, gleichfalls durch Asteriskus markiert, über die Lesart(en) der Quelle(n) berichtet.
AMBIGE LESARTEN und ALTERNATIVE VARIANTEN müssen im Notentext in eine eindeutige Lesart überführt werden; auf die Problematik wird durch *)-Verweis und Standard-Fußnote *) s. Krit.-Bericht, S. / see Critical Notes, p.hingewiesen. Der Sachverhalt wird im Revisionsbericht – durch Asteriskus markiert – diskutiert.