XII Etudes symphoniques pour le Piano-Forte op. 13 (Ausgabe 1837), Etudes en forme de Variations pour le Pianoforte op. 13 (Ausgabe 1852) – Anhang: Fantaisies et Finale (Frühfassung von op. 13), Concert sans Orchestre pour le Piano-Forte op. 14 (Ausgabe 1836), Grande Sonate pour le Pianoforte op. 14 (Ausgabe 1853) – Anhang: Scherzo I op. 14 Anhang Nr. 1, Zwei Variationen (aus Quasi Variazioni) op. 14 Anhang Nr. 2, Finale(ursprüngliche Fassung; Fragment) op. 14 Anhang Nr. 3. Herausgegeben von Damien Ehrhardt und Michael Beiche (= RSA III, 1, 3)
Der Band widmet sich mit op. 13 und 14 zwei größer dimensionierten und vom Pianistischen her höchst anspruchsvollen Klavierwerken Robert Schumanns. Beide sind nicht zufällig zwei Koryphäen unter den Pianisten seinerzeit, William Sterndale Bennett und Ignaz Moscheles, gewidmet. Der Band enthält die verschiedenen Druckausgaben und Vorstufen: XII Etudes symphoniques op. 13 (1837), [Neuausgabe als:] Etudes en forme de Variations op. 13 (1852), Fantaisies et Finale sur un thême de Mr. le Baron de Fricken (Frühfassung von op. 13), Concert sans orchestre op. 14 (1836), [Neuausgabe als:] Grande Sonate op. 14 (1853), Scherzo I op. 14 Anhang Nr. 1, Zwei Variationen (aus Quasi Variazioni) op. 14 Nr. 2, Finale (ursprüngliche Fassung) op. 14 Anhang Nr. 3.
Begann Schumann mit der Komposition der zwei Werke im Abstand von etwas mehr als einem Jahr (op. 13 ungefähr im August/September 1834 und op. 14 frühestens Mitte Oktober 1835) so schickte er die Stichvorlagen beider Werke gleichzeitig am 3. Februar 1836 an den Verlag Haslinger in Wien. Danach überarbeitete Schumann allerdings die Werke noch grundlegend, indem er bei op. 13 die Hälfte der Etüden durch neu komponierte Stücke austauschte und bei op. 14 die ursprüngliche fünfsätzige Sonatenform durch Eliminierung der beiden Scherzi zu einer dreisätzigen Konzertform reduzierte.
Die Originalausgabe von op. 14 erschien schließlich Mitte September 1836, die von op. 13 im Juni 1837. Die späteren, von Schumann selbst noch durchgesehenen und korrigierten Ausgaben dieser Opera, kamen bei Schuberth & Co in Hamburg bzw. Leipzig heraus, allerdings in umgekehrter Erscheinungsfolge: Die Neuausgabe von op. 13 unter dem Titel Etudes en forme de Variations wurde im Februar 1852, die Zweite Ausgabe von op. 14 unter dem Titel Grande Sonate im Juli 1853 publiziert. Sowohl bei der Neuausgabe von op. 13 als auch bei der Zweiten Ausgabe von op. 14 handelt es sich je um gegenüber der Originalausgabe abweichende Werkkonzeptionen. Diese manifestieren sich nicht allein in der Veränderung der Titel; bei op. 13 zeigt sie sich darüber hinaus durch den Wegfall zweier Etüden sowie die Umbenennung der verbleibenden Stücke in „Variation“ und der abschließenden zwölften, wesentlich umfangreicheren Etüde in „Finale“. Im Fall von op. 14 ist die dreisätzige Werkgestalt durch Hinzufügen eines Scherzos als zweitem Satz zu einer viersätzigen Sonate erweitert.
Für das Variationenwerk op. 13 ist bemerkenswert: Während sich Schumann beim Thema als Eingangsstück einerseits und dem Finale andererseits relativ frühzeitig festgelegt hatte, sind die dazwischen angeordneten Variationen bis zuletzt ständigen Modifikationen unterworfen gewesen. Das zeigt sich eklatant auch daran, daß von der ursprünglichen Reihenfolge der Variationen in der erwähnten Stichvorlage nur fünf Stücke in die Originalausgabe eingegangen und sechs Stücke neu hinzugekommen sind. Deshalb wird auch einer Integration der fünf ausgesonderten und erst postum veröffentlichten Stücke sowie eines Fragments (ob in komplettierter oder in der von Schumann selbst hinterlassenen unvollständigen Gestalt) in vorliegender Edition bewußt nicht das Wort geredet. Gleichwohl wird eine solche Integration, da sie zunehmend in der öffentlichen Wahrnehmung aufgrund diverser Aufführungen präsent ist, im Rahmen des Kritischen Berichts in einem gesonderten Abschnitt diskutiert.
Aus all diesen Gründen scheint bei op. 13 und op. 14 die Edition sowohl der früheren als auch der späteren Ausgabe als gleichberechtigte und von Schumann selbst autorisierte Werkfassungen legitimiert zu sein. Allerdings erwies sich in beiden Fällen eine direkte Gegenüberstellung der zwei Fassungen in Form einer Synopse als nicht praktikabel.