Adventlied op. 71, Neujahrslied op. 144, Weihnachtslied Anhang I 13 [Kompositionsplan], herausgegeben von Ute Bär (= RSA IV, 3, 1/2)
dazu erschienene Taschenpartituren:
Adventlied für Sopran Solo, Chor und Orchester Op. 71, hg. von Ute Scholz [ehemals Bär] (Edition Eulenburg, 1710). 2012. XXII, 72 S.
Neujahrslied für Chor und Orchester Op. 144, hg. von Ute Scholz [ehemals Bär] (Edition Eulenburg, 1711). 2013. XX, 95 S.
Am 7. Februar 1848 notierte Robert Schumann laut eigenem Vermerk den Text des noch heute in den Kirchengesangbüchern zu findenden Adventliedes „Dein König kommt in niedern Hüllen“ als Nr. 48 in die von ihm und seiner Frau Clara 1839 begonnene handschriftliche Sammlung von Gedichten, die sich ihrer Meinung nach zur Komposition eigneten. Möglicherweise suchte Schumann nach Texten für neue Chorkompositionen, die er mit dem von ihm im Januar 1848 gegründeten Verein für Chorgesangaufführen konnte. Mit der Komposition des Werkes begann er aber erst neun Monate später, am 25. November. Das Werk, das Schumann ursprünglich als Kantate bezeichnen wollte, beendete er am 19. Dezember 1848.
Das Neujahrslied op. 144 skizzierte Schumann ein Jahr später, zwischen dem 27. Dezember 1849 und dem 2. Januar 1850. Die Instrumentation erfolgte aber erst nach seiner Übersiedlung nach Düsseldorf, zwischen dem 27. September und 7. Oktober 1850. Möglicherweise war der Besuch des Elberfelder Verlegers Friedrich Wilhelm Arnold am 20. September 1850 und dessen Bitte um neue Kompositionen der Anstoß für die Fertigstellung des Werkes. Ausgeschlossen ist aber auch nicht, daß Schumann die Aufführung des Neujahrsliedes für die Konzertsaison 1850/51 geplant und Arnold bei dessen Besuch um Unterstützung gebeten hatte.
Die Werkgenese ist bei beiden Werken durch die heute überlieferten und vom Komponisten autorisierten Dokumente nicht vollständig belegt. Erhalten sind zum einen die Quellen, die frühe Textstadien dokumentieren (Skizzen zum Adventlied, Entwurf zum Neujahrslied), sowie die autographen Partituren beider Werke. Während beim Adventlied für die Singstimmen und den Klavierauszug auf die jeweiligen Originalausgaben und damit die autorisierte Fassung letzter Hand zurückgegriffen werden kann, sind beimNeujahrslied nur noch die zur Uraufführung durch ein Abzugverfahren (Autographie) vervielfältigten Singstimmen überliefert. Die Erstausgaben dieses Werkes erschienen erst postum, so daß die autographen Partituren für die Orchesterstimmen bei beiden Werken die Hauptquelle darstellen.
Beim Adventlied wurde die revidierte Endfassung der Düsseldorfer Erstaufführung von 1851 ediert, für die Schumann Posaunen hinzugefügt und offenbar zusätzliche Korrekturen vorgenommen hatte.
Beim Neujahrslied wird die nach den überlieferten Quellen letzte erschließbare Fassung vorgelegt – jedoch ist nicht auszuschließen, daß die Ausgabe nicht in allen Details die letztlich von Schumann beabsichtige Variante des Werkes bietet, da in den verschollenen handschriftlichen Orchesterstimmen möglicherweise noch Korrekturen vorgenommen wurden, die nicht in die autographe Partitur rückübertragen wurden.
Nachdem 2011 im Band IV/3/1,2 der Neuen Schumann Gesamtausgabe die bis heute zu wenig bekannten chorsymphonischen Werke – das Adventlied op. 71 und das Neujahrslied op. 144 auf Texte von Friedrich Rückert – erschienen, wurden Ende 2012 in der Edition Eulenburg das Adventlied (No. 1710) und Anfang 2013 das Neujahrslied (No. 1711) mit einem Vorwort und einem Kritischen Bericht von Ute Scholz (ehemals Bär) veröffentlicht. Beide Ausgaben basieren auf der Edition in der Gesamtausgabe, wobei darin enthaltene Stichfehler korrigiert wurden.