Im vorliegenden Band sind insgesamt sieben ganz unterschiedlich gestaltete und gewichtete Klavierwerke Schumanns zusammengefaßt, von der mächtigen Humoreske op. 20 über die drei Zyklen Kinderszenen op. 15, Kreisleriana op. 16 und Novelletten op. 21 sowie die sonatenähnliche Fantasie op. 17 bis zu den beiden kleiner dimensionierten Charakterstücken, Arabeske op. 18 und Blumenstück op. 19. Von diesen Kompositionen erfuhren die einen, Kreisleriana, Humoreske und Novelletten und namentlich die Kinderszenen und die Fantasie von Schumann besondere Wertschätzung, wohingegen der Komponist die beiden übrigen, erheblich kürzeren Stücke Arabeske und Blumenstück eher geringachtete, wie in mancher seiner Äußerungen durchscheint. Der Entstehungszeitraum aller Werke läßt sich relativ eng eingrenzen auf die Zeit von Januar 1838, als Schumann in Leipzig mit den ersten Novelletten und gleichzeitig mit den Kinderszenen begann, bis März 1839. Nachdem er nämlich während seines mehrmonatigen Aufenthaltes in Wien von Oktober 1838 an zu Beginn wohl nur mehrere kleine Stücke komponiert sowie seiner zweiten Klaviersonate in g-Moll einen neuen Schlußsatz hinzugefügt hatte, fertigte er gegen Ende seines bis Anfang April 1839 dauernden Wiener Aufenthaltes die Opera 18–20 an. Einzig bei op. 17 ist von einer wesentlich längeren Entstehungsgeschichte auszugehen: bereits von Juni bis Dezember 1836 konzipierte Schumann eine Sonate für Beethoven, die er erst im Frühjahr 1838 in nicht genau zu dokumentierender Weise zu der endgültigen Fassung der Fantasie überarbeitete. Die Publikationsdaten der einzelnen Werke liegen noch näher beieinander: im September 1838 erschienen die Kreisleriana (bei Haslinger in Wien), 1839 im Februar die Kinderszenen und Ende März die Fantasie (beide bei Breitkopf & Härtel in Leipzig) und dann in kurzer Abfolge die restlichen Kompositionen, im Juli 1839 die Novelletten (wiederum bei Breitkopf & Härtel) sowie Ende Juli/Anfang August zeitgleich die Arabeske, das Blumenstück und die Humoreske (allesamt bei Mechetti in Wien).
Persönlich für Schumann war die Zeit von Januar 1838 an – bzw. bei op. 17 von Juni 1836 an – bis Ende Juli/Anfang August 1839 geprägt von längeren Trennungsphasen von seiner zukünftigen Ehefrau Clara Wieck, was er ihr gegenüber auch im Blick auf bestimmte Kompositionen in einigen seiner Briefe thematisierte. Zunächst hatte Claras Vater, Friedrich Wieck, von Februar 1836 bis August 1837 jeglichen Kontakt zwischen den beiden untersagt, wobei am Ende dieser Phase Claras bedeutsame Aufnahme dreier Stücke aus Roberts Etudes symphoniques op. 13 in ihr Konzert am 13. August 1837 in Leipzig stand. Darüber hinaus waren aber ebenso Reisetätigkeiten der beiden Grund für ihr Getrenntsein, was die beiden durch einen umso intensiveren Briefwechsel überbrückten. So weilte Clara ab Mitte Oktober 1837 bis Anfang Mai 1838 auf einer Konzertreise in Wien, in deren Verlauf ihr als noch relativ jungen Künstlerin und zudem Ausländerin am 15. März 1838 die große Ehre zuteil wurde, zur k. k. Kammer-Virtuosin ernannt zu werden. Robert selbst hielt sich wie gesehen von Oktober 1838 bis Anfang April 1839 in Wien auf; Clara wiederum war unterdessen im Januar 1839 zu einer Reise nach Paris aufgebrochen, von der sie Mitte August zurückkehrte. Während dieser letzten Trennungsphase verfaßten beide übrigens ihr maßgebliches Schreiben an das Appellationsgericht in Leipzig, um gegen den Widerstand von Friedrich Wieck ihre Heirat zu erwirken.
Manche der in diesem Band vorgelegten Kompositionen erfuhren zu Schumanns Lebzeiten Neuausgaben, die wie im Fall der Kreisleriana von ihm auch ausdrücklich autorisiert sind. Entgegen seiner eigenen Einschätzung, dieses Werk sei im Zuge der Neuausgabe von August 1850 stark revidiert worden, sind die (insbesondere in den langsamen Stücken Nr. 2 und 4 zutage tretenden) Veränderungen gegenüber der Originalausgabe jedoch nicht so gravierend, weswegen auch der Edition besagte Originalausgabe zugrundegelegt wird, zumal sich die darzustellende Rezeption allein auf diese Ausgabe bezieht. Allerdings wird paradigmatisch für die von Schumann hervorgehobenen Modifikationen die Fassung von Nr. 4 in der Neuausgabe im Anhang ediert. Die Kinderszenen erschienen ebenfalls ganz früh in einer von Schumann revidierten Fassung, auf der denn auch die Edition von op. 15 basiert, während es von den Novelletten eine späte, von Schumann nicht autorisierte Neuausgabe gibt. Die anderen Werke erlebten dagegen keine solchen Neuausgaben, die drei zuletzt publizierten Kompositionen op. 18–20 hingegen noch Ende 1839 publizierte französische Erstausgaben, die obwohl ohne Beteiligung Schumanns entstanden, bei den Revisionsarbeiten zu berücksichtigen waren.